Entschuldigungen
Wenn Ihr Kind erkrankt oder aus einem anderen Grund nicht in die Schule kommen kann, erwarten wir, dass wir vor Schulbeginn informiert werden. Ohne Ihren Bericht, sind wir verpflichtet, Sie bei Abwesenheit Ihres Kindes kurz nach dem Unterrichtsbeginn telefonisch zu informieren.
Schulbeginn
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind nicht zu früh auf den Schulweg geht. Es soll nicht früher als 15 Minuten vor Beginn auf dem Pausenplatz ankommen.
Schulweg
Für den Schulweg Ihre Kindes übernehmen Sie als Eltern die Verantwortung!
Aus Sicherheitsgründen lassen Sie Ihr Kind den Weg zu Schule wenn möglich in Gruppen zurücklegen. Er bedeutet zudem Einstimmung und Ausklang des Schulalltages und ist ein wichtiger Teil im Schulleben des Kindes. Aus diesem Grunde empfehlen wir den Kindern, den Schulweg zu Fuss anzutreten.
Wir erachten es als gefährlich, den Schulweg mit fahrbaren Untersätzen wie Velos, Rollerblades, Rollbrettern und Kickboards zurück zu legen. Die erwähnten Geräte dürfen nicht mit ins Schulhaus genommen werden. Die Schule übenimmt keine Haftung bei Schäden oder Diebstahl.
Leuchtstreifen/Leuchtwesten: Ermuntern Sie Ihr Kind, den durch die Schule abgegebenen Leuchtstreifen oder die Leuchtweste zu tragen, denn: Gesehen werden erhöht die Verkehrssicherheit!
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist seit 1996 Sache der Eltern. Die Schule hat keine SchülerInnenversicherung mehr abgeschlossen.
Pausenregelung
Die SchülerInnen müssen während der Pause ins Freie, auch wenn es regnet oder schneit. Die Vordächer des Schulhauses bieten genügend Schutz vor Niederschlägen.
Znüni
Bereits im Kindergarten wird auf eine gesunde Zwischenverpflegung grossen Wert gelegt. Dies sollte auch während der Primarschule weitergeführt werden. Wir empfehlen eine gesunde und zahnschonende Ernährung wie Früchte, Gemüse oder Pausenbrote mt Käse oder Fleisch.
Zahnpflege
In Zusammenarbeit mit der Schulzahnklinik werden sechsmal pro Jahr klassenweise die Zähne unter fachlicher Anleitung geputzt. Einmal jährlich ermöglicht die Schulzahnklinik eine Gratisuntersuchung.
Sachbeschädigung, Gewalt
Für schulisches Eigentum, das von Kindern beschädigt wird, müssen Sie als Eltern für den Ersatz oder die Reparatur aufkommen. Wir erwarten, dass Konflikte gewaltfrei gelöst werden. Bei gravierenden Verstössen werden Sie von der Lehrperson benachrichtigt.
Handys
Ihr Kind ist in der Schule gut aufgehoben und beaufsichtigt. Zudem sind wir alle in Notfällen jederzeit erreichbar oder via Hauswart. Deshalb sehen wir keine Notwendigkeit, dass Sie Ihrem Kind ein Handy zur Schule mitgeben und verbieten deshalb den SchülerInnen den Gebrauch der Handys auf dem ganzen Schulareal.
Bücher, Schulmaterial
Es ist uns wichtig, dass die SchülerInnen zum Schulmaterial Sorge tragen. Verloren gegangene Scheren, Leimtuben etc. werden durch die SchülerInnen ersetzt oder in Rechnung gestellt.
Bibliotheks- und Schulbücher dürfen nur in Schultheken, -taschen oder Rucksäcken transportiert werden.
die Lehrerschaft